Zwei Updates: Downloads-Seite und zwei kleine Korrekturen
Bevor ich mich zu den beiden durchgeführten Updates äußere, sei an dieser Stelle noch festgehalten, dass sich meine defekte Braillezeile bis heute immer noch beim nunmehr einzigen Braillezeilen-Händler in ganz Österreich befindet, und zwar bei der Videbis GmbH. Am Donnerstag, dem 24. August 2017, trudelte bei mir nämlich der TSB-Newsletter ein, in dem die unmittelbar bevorstehende Fusion der BAUM Retec GmbH und der TSB Transdanubia Nikolai GmbH zur Videbis GmbH angekündigt wurde. Und somit gibt es seit Anfang Oktober 2017 laut dem Blinden- und Sehbehindertenverband OÖ (Stand: 30. Oktober 2017), jenem für den Raum Tirol (Stand: 31. Oktober 2017) und jenem für den Raum Wien/NÖ/B (Stand: 31. Oktober 2017) sowie laut der Schulungseinrichtung für blinde und sehbehinderte Menschen des BSVÖ (Kurz: SEBUS; Stand: 6. November 2017) in Österreich nur eine einzige Firma, die Braillezeilen verkaufen, warten und vermieten, und zwar die Videbis GmbH.Der Vollständigkeit halber sei ebenfalls noch festgehalten, dass ich zwischen Sonntag, dem 23. Juli 2017, und Donnerstag, dem 2. November 2017, versuchte über die drei deutschen Braillezeilen-Händler, also über die hedo Reha-Technik GmbH, über die Dräger & Lienert Informationsmanagement GbR und über die Reinecker Vision GmbH an eine neue BAUM SuperVario2 64/80 bzw. an eine neue HumanWare Brailliant B 64/B 80 heranzukommen, allerdings erhielt ich von diesen drei Firmen kein einziges Angebot. Die Dräger & Lienert Informationsmanagement GbR ließ mich am Montag, dem 30. Oktober 2017, telefonisch noch wissen, dass sie hauptsächlich für Arbeitsplatz-Ausstattung zuständig sind, allerdings jedoch nur sehr selten für Privatkunden. Dies hat laut deren Aussage auch mit den Kostenträgern zu tun, mit denen sie zusammenarbeiten. Deshalb konnten sie mir bei der Anschaffung einer neuen Braillezeile auch leider nicht behilflich sein, weshalb sie mich auf die Reinecker Vision GmbH verwiesen. Und diese wiederum hatte nichts Besseres im Sinn, als meine Anfrage ungefragt einfach an einem der beiden Geschäftsführer der Videbis GmbH am Donnerstag, dem 2. November 2017, via E-Mail weiterzuleiten.
Klarerweise fragte ich dahingehend auch schon beim Geschäftsführer der TSB Transdanubia Nikolai GmbH am Donnerstag, dem 14. September 2017, sowie zweimal bei der Videbis GmbH, und zwar am Freitag, dem 22. September 2017 und am Montag, dem 23. Oktober 2017, an. Erst am Donnerstag, dem 2. November 2017, wurde mir ein Angebot via E-Mail übermittelt, allerdings keines über eine der vier o.g. Braillezeilen, da laut den Aussagen eines der beiden Geschäftsführer die BAUM SuperVario2-Zeilen nicht mehr produziert werden und die HumanWare Brailliant-Modelle aufgrund von "massiven Qualitätsproblemen" mir nicht angeboten werden mochten. Stattdessen wurde mir ein Angebot betreffend einer Papenmeier BRAILLEX EL 80c in Höhe von 12.480,00 EUR (inkl. 20 % USt) übermittelt, womit ich genauso wenig anfangen konnte, wie auch über das Alternativ-Angebot der TSB Transdanubia Nikolai GmbH vom Freitag, dem 7. Juli 2017, zur BAUM SuperVario2 64 betreffend einer Papenmeier BRAILLEX EL 60c um 9.720,00 EUR (inkl. 20 % USt).
Mal davon abgesehen, dass ich mir auf der SightCity 2013 bereits die Papenmeier BRAILLEX EL 40c direkt beim Hersteller anschauen und jene für mich als komplett ungeeignet deklarieren konnte, verfügen jene Papenmeier BRAILLEX EL-Modelle nicht einmal über ein Bluetooth-Modul, was für mich als iPhone-User allerdings ein absolutes Muss ist, so weisen diese drei BRAILLEX EL-Modelle noch weitere Eigenschaften auf, die meinen Ansprüchen an eine Braillezeile entgegenstanden bzw. immer noch entgegenstehen. Unabhängig davon hätte ich sowieso gegenüber der Videbis GmbH keine Bestellung tätigen dürfen, da sie aufgrund der immer noch offenen Rechnung vom 28. März 2017 "Kunden nicht beliefern und keine weiteren Aufträge entgegennehmen". Diese Aussage stand ebenfalls noch in deren o.g. E-Mail an mich vom Donnerstag, dem 2. November 2017. Da sich am Zustand meiner defekten BAUM SuperVario2 64 – wie bereits eingangs beschrieben – bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser internen News auch nichts geändert hatte, ignorierte ich auch die drei Mahnungen vom 7. Juni 2017, vom 29. Juni 2017 und vom 28. August 2017 jeweils noch von der BAUM Retec GmbH sowie das Inkasso-Schreiben vom 24. November 2017 von der IS Inkasso Service GmbH in Linz im Auftrag von der Videbis GmbH.
An dieser Stelle zitiere ich jetzt mal aus der E-Mail vom Sonntag, dem 5. November 2017, an meinem Anwalt:
Eine offene, aber durch und durch strittige Rechnung ist sachlich kein ausreichender Grund einer Erblindeten Person haptisch Lesen zu können weiterhin zu verwehren, indem sie verweigern weitere Aufträge entgegenzunehmen, um hierdurch überhaupt eine komplett neue Braillezeile von denen erhalten zu können. Eine Braillezeile ist ein essentieller Bestandteil, um ordentlich Arbeiten zu können. Ein Web-/Software-Entwickler kann auch nicht einfach so weit über ein halbes Jahr auf einen TFT-Monitor verzichten – und auf einen Screenreader (Sprachausgabe) zurückgreifen –, wenn er doch jedes einzelne Zeichen ganz genau erfassen und lesen können muss. Sich Zeichen für Zeichen von einen Screenreader vorlesen zu lassen dauert rund 40 bis 50 Mal länger, als eine normal sehende Person jene Zeichen optisch lesen kann (ca. 30 Zeichen/Sekunde), zumal eine sehende Person sofort optisch einen Überblick über den Dokument-Aufbau binnen Bruchteilen einer Sekunde sofort erfassen kann. Ein Screenreader-User sieht (haptisch) bzw. hört immer nur eine Zeile bzw. einen Zellinhalt bei einer Tabelle. Bei der ABC-Notation (Musik-Notation) ist es nicht anders – dort kommt‘s genauso auf jedes einzelne Zeichen an.
Da ich Anfang November 2017 schon derart gefrustet war, schmiss ich mal eine Google-Suche an und fand am Freitag, dem 3. November 2017, kurz vor 19:16 Uhr eine gebrauchte Optelec ALVA BC680 um 3.400,00 EUR von einem deutschen Privatverkäufer. Zwar stand u.a. die Optelec ALVA BC680 bereits in meinem Plan zur SightCity 2016 und jenen zur SightCity 2017, nur kam ich beide male nicht dazu, mir jene auch anzuschauen. Umso erfreulicher war es dann, als ich einerseits schon aus der dazugehörigen Bedienungsanleitung herauslesen konnte, dass sich die Stifte der Braille-Module nahe der Rückseite befinden, sodass ich die vordere Hälfte der Braillezeilen-Oberseite weiterhin als Handballen-auflage benutzen konnte – noch ein weiteres Muss-Kriterium für mich –, und andererseits ich mir am Samstag, dem 11. November 2017, jene Zeile in Anwesenheit des Verkäufers am Nürnberger Hauptbahnhof gute 1,5 Stunden ausführlich begutachten konnte. Und da diese Braillezeile ebenfalls, wie auch schon die BAUM SuperVario2 64, all meine zwingend erforderlichen Kriterien aufweist, wechselte sie noch am selben Tag ihren Besitzer, da deren Gebrauchs-Zustand keine Mängel aufwies, die einen Kauf entgegenstanden.
Gut, und dann gibt's ebenfalls noch folgendes festzuhalten: Der andere Geschäftsführer der Videbis GmbH teilte meinem Anwalt am Donnerstag, dem 21. Dezember 2017, via E-Mail mit, dass die deutsche BAUM Retec AG, der Hersteller meiner defekten BAUM SuperVario2 64, seit Dienstag, dem 24. Oktober 2017, von einem Insolvenzverwalters unter die Fittiche genommen wurde. Tja, und da die Website der BAUM Retec AG seit Jahresanfang auch nicht mehr erreichbar ist, hat sich's wohl mit einer neuen BAUM SuperVario2 64 komplett ausgeträumt. Gut, dass ich im November mit der Optelec ALVA BC680 – trotz ihrer Länge – eine würdige Alternative gefunden habe. Da die gebrauchte Optelec ALVA BC680 klarerweise Gebrauchsspuren aufweist, unterbreitete ich dem soeben genannten Geschäftsführer am Dienstag, dem 2. Jänner 2018, via E-Mail einen Lösungsvorschlag betreffend meiner defekten BAUM SuperVario2 64 nebst einer komplett neuen Optelec ALVA BC680 mit Frist bis Dienstag, dem 16. Jänner 2018, 23:59 Uhr. Bis heute warte ich auf eine dahingehende Antwort, obwohl jene E-Mail von mir von ihm noch am selben Tag, also am Dienstag, dem 2. Jänner 2018, nachweislich gelesen worden war.
Und somit konnte ich jetzt ab Mitte November 2017 endlich nach so langer Zeit wieder haptisch lesen, was für mich immens wichtig und ein essentieller Bestandteil meines Lebens ist, nur bis vorgestern halt nicht optimal, da die Optelec ALVA BC680 eine Länge von 59,5 cm und das herausziehbare Fach, welches sich unterhalb der PC-Schreibtisch-Platte befindet und auf dem sich meine PC-Tastaturen befinden, eine Länge von nur 53,5 cm aufweist. Das einst unmittelbar darunter angeschraubte Holzbrett, welches exakt 7,6 mm herausschaut und exakt 1,9 mm niedriger als das obere Holzbrett ist, weist sogar nur eine Länge von 50,5 cm auf, da es ja für die BAUM SuperVario2 64 optimiert wurde. Also galt es jetzt nur noch eine geeignete Person zu finden, die in der Lage ist die nötigen Adaptierungen meines PC-Schreibtisches mit komplett neuen Holzbrettern durchzuführen, sodass ich die Optelec ALVA BC680 von der oberen PC-Schreibtischplatte schlussendlich wieder dort hingeben konnte, wo eine jede Braillezeile meiner Ansicht nach auch hingehört, und zwar direkt vor der PC-Tastatur und exakt 1,9 cm tiefer, sodass die Oberseite der Braillezeile sich nahezu auf demselben Niveau wie das Holzbrett, auf dem sich die PC-Tastaturen befinden, befindet.
Und genau dies konnte erst vorgestern, also am Mittwoch, dem 7. Februar 2018, bewerkstelligt werden, worüber ich aber sehr, sehr dankbar bin, da ich nach guten zehn Monaten nun mehr oder weniger dort weitermachen kann, wo ich damals aufhören musste. Eine geeignete, versierte Person zu finden, die vor allem mit einer Stichsäge und einer Fräse umgehen kann, dauerte leider etwas. Da die beiden USB-Mini-B-Ports sich links auf der Rückseite der Optelec ALVA BC680 befinden, musste beim direkt dahinterliegenden, neuen Holzbrett ein ca. 1,6 cm vertiefter Schacht für die beiden USB-Kabel gefräst werden, sodass das Holz an jener Stelle gerade einmal gute 0,3 cm dick ist. Bei der BAUM SuperVario2 64 befindet sich der USB-Mini-B-Port übrigens nämlich auf der Seite, weshalb die erste dahingehende PC-Schreibtisch-Adaptierung am Freitag, dem 29. November 2013, deutlich einfacher vonstattenging. Aber mit diesem Schacht war es natürlich noch nicht getan, da noch zwei Ecken links und rechts beim 59,5 cm langen Holzbrett mit der Stichsäge herausgeschnitten werden mussten, da sonst jenes herausziehbare Fach nicht mehr vollständig hineinmanövriert hätte werden können – die rechte, senkrechte Platte des PC-Schreibtisches war hier im Weg. Das linke herausgeschnittene Eck galt übrigens für dem Kabel-Schacht bzw. -Kanal.
So, und nun aber zu den eigentlichen beiden Updates, die soeben durchgeführt wurden:
1. Downloads-Seite – Vier Dateien hinzugefügt:
In der Rubrik ABC-Notation auf der Downloads-Seite wurden nun auch die eigentlichen ABC-Dateien zu ABC-Nr. 241 und 242 hinzugefügt, sodass jene auch gleich direkt aufgerufen werden können. Zuvor waren jene ausschließlich nur über deren dazugehörigen 7z-Archive erreichbar. Und weiters wurden noch in der Rubrik Sonstiges zwei Textdateien, die beide jeweils alle 256 Unicode-Braille-Zeichen nebst Hex- und Dezimal-Angaben enthalten hochgeladen, wobei aus Platzgründen die Dezimal-Angaben jener Unicode-Zeichen in der Version für den Brailledruck weggelassen wurden.
2. Zwei kleine Korrekturen – ABC-Notation und Blog-Beitrag:
Auf der Website zu ABC-Nr. 241 wurde der nachstehende Erläuterungstext wie folgt korrigiert, da ich jenen Tippfehler erst kürzlich selber bemerkt gehabt hatte:
oder gar von komplex unterschiedlichen Tempi ausgehen.
» oder gar von komplett unterschiedlichen Tempi ausgehen.
Und im Blog-Beitrag Der Nebel galt es auch noch einen sehr kleinen Tippfehler auszubessern, und zwar den folgenden:
ab Seite 4 im DS-Talk-Thread des NextGEn-Forums.
» ab Seite 4 im DS-Talk-Thread des NextGen-Forums.
Für dadurch entstandene Missverständnisse und Verwirrungen möchte ich mich entschuldigen. Weitere Änderungen an den Erläuterungstexten auf der ABC-Website sowie an diesem Blog-Eintrag fanden nicht statt.